Kassakurs
Begriffserklärung Kassakurs
1.
Kursfeststellung für
Wertpapiere, bei denen es nur einen
börsentäglichen
Kurs gibt. Kassakurse werden bei
Aktien dazu verwendet,
Aufträge durchzuführen, die die festgesetzte Mindeststückzahl für den
variablen Handel an der
Börse nicht erreichen 2. Bei
Derivaten (z.B.
Optionen,
Futures) bezeichnet der
Kassakurs häufig den aktuellen
Kurs
des
Basiswertes.
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