Abnahmeverpflichtung

Begriffserklärung Abnahmeverpflichtung

Verpflichtung des Darlehensnehmers, sich das Darlehen innerhalb der vereinbarten Frist (Abnahmefrist) auszahlen zu lassen.



Titel: Abnahmeverpflichtung Abnahmeverpflichtung
Begriff(e): Abnahmeverpflichtung Abnahmeverpflichtung
Interne Suche: Abnahmeverpflichtung Abnahmeverpflichtung
Übersichtsseite: Abnahmeverpflichtung Immobilien ABC: Übersicht


naechster Begriff: Annuitätendarlehen Annuitätendarlehen


Copyright© Sascha Zingler/ Sebastian Laude 2013 | Seite drucken: Abnahmeverpflichtung | Seite einem Freund senden: Abnahmeverpflichtung

Zurück zur Startseite