Aktionär
Begriffserklärung Aktionär
Den Besitzer einer Aktie nennt man Aktionär. Er ist durch diese Aktie
Teilhaber an einer
Aktiengesellschaft und damit (jeweils in Höhe seines
Einsatzes) sowohl am
Gewinn als auch am Verlust einer
Aktiengesellschaft beteiligt.
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