Anlageausschuss
Begriffserklärung Anlageausschuss
Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für
Publikumsfonds schreiben vor,
daß sich die
Kapitalanlagegesellschaft (K
AG) bzw. das Fondsmanagement
beim Kauf oder beim Verkauf von Vermögenswerten von einem
Anlageausschuß beraten lassen müssen. Der Anlageausschuß wird vom
Aufsichtsrat der K
AG für den jeweiligen Fonds zusammengestellt. Er legt
dann die langfristige Anlagepolitik fest.
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