Arbeitnehmer-SparzulageBegriffserklärung Arbeitnehmer-SparzulageDie Arbeitnehmer-Sparzulage auf vermögenswirksame Leistungen ist im Rahmen der Einkommensteuererklärung zu beantragen. Als Beleg dient die Bescheinigung des depotführenden Kreditinstitutes über die eingezahlten Beträge.
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