Bezugsverhältnis

Begriffserklärung Bezugsverhältnis


Das Bezugsverhältnis gibt an, in welchem Verhältnis bei einer Kapitalerhöhung "alte Aktien" zu "jungen Aktien" stehen. Ein Bezugsverhältnis von zwei zu eins bedeutet, daß man für zwei "alte Aktien" eine "junge Aktie" beziehen darf.





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