Bezugsverhältnis
Begriffserklärung Bezugsverhältnis
Das
Bezugsverhältnis gibt an, in welchem Verhältnis bei einer
Kapitalerhöhung "alte
Aktien" zu "jungen
Aktien" stehen. Ein
Bezugsverhältnis von zwei zu eins bedeutet, daß man für zwei "alte
Aktien" eine "junge Aktie" beziehen darf.
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