Bezugsverhältnis

Begriffserklärung Bezugsverhältnis


Das Bezugsverhältnis gibt an, in welchem Verhältnis bei einer Kapitalerhöhung "alte Aktien" zu "jungen Aktien" stehen. Ein Bezugsverhältnis von zwei zu eins bedeutet, daß man für zwei "alte Aktien" eine "junge Aktie" beziehen darf.





Titel: Bezugsverhältnis Bezugsverhältnis
Begriff(e): Bezugsverhältnis Bezugsverhältnis
Interne Suche: Bezugsverhältnis Bezugsverhältnis
Übersichtsseite: Bezugsverhältnis Investmentlexikon: Übersicht


Bezugsrecht  vorheriger Begriff: Bezugsrecht naechster Begriff: Bilanz Bilanz


Copyright© Sascha Zingler/ Sebastian Laude 2010 | Seite drucken: Bezugsverhältnis | Seite einem Freund senden: Bezugsverhältnis

Zurück zur Startseite