Call
Begriff: Call
Ein
Call ist in der Finanzterminologie sowohl die Bezeichnung für einen Kaufsoptionsschein als auch für eine Kaufsoption. Beide Finanzinstrumente beinhalten ein Kaufrecht, das dem Käufer des Calls das einseitige Recht einräumt, den zugrundeliegenden
Basiswert bis zum (amerikanische Option)/am (europäische Option) Verfallsdatum zum
Basispreis zu kaufen. Der Verkäufer (
Stillhalter) dagegen ist verpflichtet, den
Basiswert zum vorher festgesetzten
Basispreis zu liefern, wenn der Käufer dies wünscht. Ein
Call ist im Geld, wenn der
Kurs des
Basiswertes über dem
Basispreis notiert. Der Verkäufer des
Optionsrechts (bei
Optionsscheinen die
Emissionsbank) nimmt gegen Zahlung der
Optionsprämie ein theoretisch unbegrenztes Verlustrisiko in Kauf. Gegenstück:
Put
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