DBV-Winterthur: Dienstunfähigkeit für Anfänger

DBV-Winterthur: neue Dienstunfähigkeits- Versicherung

Pünktlich zum Tag des Öffentlichen Dienstes am 23. Juni 2006 hat die DBV-Winterthur mit der neuen Dienstanfänger-Police einen Volltreffer gelandet: Kernstück ist eine neue Dienstunfähigkeitsrente – kurz DU – für junge Beamtenanwärter, die in Kombination mit einer Privatrente konkurrenzlos günstig ist. Damit hat der Wiesbadener Spezialversicherer für Beamte nicht nur ein Alleinstellungsmerkmal am Markt, sondern ab 1. Juli 2006 auch eine ideale Kombination für Dienstanfänger im Angebot.

Angehende Lehrer, Dienstanfänger im Sicherheitsbereich oder in Verwaltungsbehörden – sie alle können sich unter dem Aspekt der Dienstunfähigkeit nicht sorgenfrei zurücklehnen. Im Gegenteil: Beamte auf Widerruf werden bei Dienstunfähigkeit entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Beamte auf Probe erhalten nur bei einem Dienstunfall ein Ruhegehalt und werden ansonsten ebenfalls in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Aus der Nachversicherung wird nur dann eine kleine Rente gezahlt, wenn eine Erwerbsminderung vorliegt und eine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt ist. Dies ist in der Regel nicht der Fall.

Fazit: Wer in jungen Dienstjahren z.B. wegen schwerer Krankheit oder Unfall dienstunfähig wird, steht ohne Absicherung da.

Erst Beamte auf Lebenszeit erhalten nach 60 Dienstmonaten bei Dienstunfähigkeit eine Mindestversorgung in Höhe von rund 1.300 Euro. Wenn die Dienstunfähigkeit nach dem 35. bis 45. Lebensjahr eintritt – je nach Besoldungsgruppe – wird ein höheres Ruhegehalt gezahlt. Konsequenz: In jungen Dienstjahren ist der Absicherungsbedarf groß und wird dann im Laufe der Dienstjahre kleiner.

Auf diese besondere Situation für Beamte hat sich die DBV-Winterthur wie derzeit kein zweiter Versicherer am Markt eingestellt: weiter

Quelle: http://www.financeblogger.de




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