Deckungskonzept KFZ-Versicherung 1

Spezielle Deckungskonzepte in der Sparte KFZ- Versicherung



Deckungskonzept KFZ- Versicherung  KFZ- Versicherung

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Deckungsumfang KFZ-Versicherung

Ihr Vorteil

Kein Einwand der groben Fahrlässigkeit
In der Voll- und Teilkaskoversicherung verzichten wir dem Versicherungsnehmer gegenüber auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit (außer bei grob fahrlässiger Ermöglichung des Diebstahls oder grob fahrlässiger Herbeiführung eines Unfalls infolge Alkohol)
bessere Leistung in der Kasko- versicherung

   
Zweitwagen-Einstufung
Ist ein weiterer PKW auf Sie zugelassen, erhält er die gleiche Schadenfreiheitsklasse wie Ihr Erstfahrzeug, höchstens jedoch die Schadenfreiheitsklasse 2; auch, wenn der Erstwagen noch nicht bei uns versichert ist. (Halter und Versicherungsnehmer müssen identisch sein).
Beitragsersparnis

   
Erweiterung der Wildschadenklausel
In der Kaskoversicherung ist die Kollision mit Tieren jeder Art versichert.
bessere Leistung in der Kasko- versicherung

   
Kein Abzug "neu für alt"
Unabhängig vom Fahrzeugalter wird in der Voll- und Teilkaskoversicherung auf Abzüge "neu für alt" von den Kosten für Ersatzteile, Batterie und Lackierung verzichtet. (Ausnahme: Bereifung, Autotelefone, Hifi-Geräte) 
Ersparnis

   
Neuwert Entschädigung bei PKW
PKW, die noch kein halbes Jahr alt und in Ihrem Erstbesitz sind, werden bei Totalschaden oder Diebstahl durch einen gleichen PKW ersetzt.
kein Wertverlust im ersten halben Jahr

   
Kein Abzug bei fehlender Wegfahrsperre
Bei Totaldiebstahl Ihres PKW oder Campingfahrzeuges entfällt der Abzug in Höhe von zehn Prozent von der Entschädigungsleistung, wenn das Fahrzeug nicht mit einer  anerkannten elektronischen Wegfahrsperre ausgerüstet war.
bessere Leistung in der Kasko- versicherung

   
Haftpflicht inklusive Mallorca-Police
Diese Zusatz-Haftpflichtversicherung für das Führen fremder Fahrzeuge im Ausland (gem. §2a Abs. 1 AKB) ist beitragsfrei mit der in Deutschland vertraglich vereinbarten Deckungssumme mitversichert; ein unter der Mallorca-Police (§10b AKB) fallender Schaden belastet den Schadenfreiheitsrabatt nicht.
Komplettierung beitragsfrei

   
Marderbiss
Durch Marderbiss verursachte Schäden und Folgeschäden werden bis 500 EURO durch die Fahrzeugversicherung ersetzt. 
Beitragsersparnis

   
Schadenrückkauf in der Vollkasko
Auch in der Fahrzeugvollversicherung ist ein Schadenrückkauf möglich. Zudem erfolgt keine Belastung Ihres Schadenfreiheitsrabattes, wenn ein vollständiger Regress der Entschädigungsleistung gegenüber einem Dritten durchgeführt werden konnte.
Beitragsersparnis

   
Rabattretter für PKW
Fahren Sie 25 Jahre und mehr unfallfrei, behalten Sie trotz eines angefallenen Schadens Ihren Schadenfreiheitsrabatt.
Beitragsersparnis

   
Keine Rückstufung bei Unterbrechung
Auch wenn Sie Ihr Vertragsverhältnis länger als sieben Jahre unterbrochen haben, bleibt Ihr Fahrzeug in der vor der Unterbrechung gültigen Schadenfreiheitsklasse, wenn diese durch Vorlage einer Originalbescheinigung nachgewiesen wird. 
Beitragsersparnis

   
Tageweise Abrechnung
Bei kurzer Vertragsdauer brauchen Sie nur für die Tage Beiträge zu zahlen, an denen Ihr Fahrzeug bei uns versichert war, ein vielfach üblicher Zuschlag entfällt bei uns. 
Beitragsersparnis

   
SF- Übertragung in KH und in VK
Die Übertragung der Schadenfreiheitsklasse ist in der Haftpflicht und auch in der Vollkasko möglich (gem. TB28)
günstigere Einstufung

   
Aggregate mitversichert
Neben Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss werden in Voll- und Teilkasko auch Kurzschlussschäden an Aggregaten bis 500 EURO mitversichert.
Komplettierung beitragsfrei

   
Nachlass für Sicherheitstraining
Für die erfolgreiche Teilnahme an einem Sicherheitstraining gewähren wir einen Nachlass in der KFZ-Haftpflicht, Voll- und Teilkasko. Er beträgt jeweils 5% und gilt für PKW, Kräder und Campingfahrzeuge. Das Sicherheitstraining darf nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Der Nachweis ist mittels einer Kopie der Teilnehmerurkunde zu führen. Neben dem ADAC-Sicherheitstraining werden von uns viele namhafte Institutionen anerkannt.
Nachlass in der KFZ-Haftpflicht, Voll- und Teilkasko
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