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Deckungskonzept Rechtsschutz 1
Spezielle Deckungskonzepte in der Sparte Rechtsschutzversicherung
RechtsschutzversicherungWillkommen bei RechtsschutzTarif24.de dem Angebot für Makler, Mehrfachagenten und Vertreter. Arbeiten Sie mit uns als Lösung für Ihren Vertrieb oder zur Ergänzung Ihrer Produktpalette als Makler. Melden Sie sich an und profitieren sofort vom umfangreichen Service und dem exklusiven Angebot. Neuanmeldung Warum überhaupt eine Rechtsschutzversicherung?
Das Recht wird sehr ernst genommen – und immer mehr Konflikte werden auf dem Rechtsweg ausgetragen. Die Wahrscheinlichkeit, dass Sie oder Ihr Kunde als Beschuldigter oder als Kläger in einen Rechtsstreit verwickelt werden, ist statistisch gesehen hoch, denn als Verkehrsteilnehmer, Mieter, Arbeitnehmer, Käufer – ja selbst als Urlauber können Sie sehr leicht in Situationen geraten, in denen Sie rechtlichen Beistand benötigen.
Das kann schnell recht teuer werden; allein bei einem Streitwert von 2.000,- EUR (zum Beispiel beim Kauf eines Fernsehers) fallen bei einem Rechtsstreit über zwei gerichtliche Instanzen Kosten von 2.769,36 EUR an.
Selbst bei einem gerichtlichen Vergleich werden die Kosten auf die streitenden Parteien verteilt; und bevor Sie in einem Zivilverfahren klagen können, müssen Sie erst einmal 3 volle Gerichtsgebühren bezahlen. Sollten Sie in einem Rechtsstreit unterliegen, werden Ihnen die Kosten für das Gerichtsverfahren, die Kosten für den eigenen Anwalt und den der Gegenseite aufgebürdet. Das macht deutlich: Damit Ihre Bemühungen um rechtliche Klärung nicht am Geld scheitern, sollten Sie sich rechtzeitig durch eine Rechtsschutzversicherung schützen. Diese Versicherung deckt die Kosten ab, die mit einem Rechtsstreit verbunden sind – und zwar unabhängig davon, ob Sie den Rechtsstreit gewinnen oder nicht.
Eine rechtliche Auseinandersetzung kann heute teurer denn je werden. Wie teuer - wir zeigen Ihnen einige Beispiele.
Übrigens: Wundern Sie sich nicht, wenn in manchen Fällen die Kosten höher sind als der eigentliche Streitwert. Dies ist seit der Justizkostenerhöhung im Jahr 1994 leider durchaus möglich.
Kostenrisiko eines verlorenen Prozesses:
Eigener Anwalt, gegnerischer Anwalt, Gerichtsgebühren ohne Zeugen- und Sachverständigenkosten.
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Streitwert in €
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1. Instanz
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1. & 2. Instanz
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300
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275,10 € |
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- |
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600
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464.60 € |
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- |
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| 900 |
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633,80 € |
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1.470,82 € |
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| 1500 |
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972,20 € |
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2.261,14 € |
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| 2.000 |
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1.191,08 € |
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2.769,36 € |
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| 4.000 |
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2.066,60 € |
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4.802,26 € |
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| 10.000 |
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4.016,96 € |
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9.342,69 € |
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| 22.000 |
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5.406,56 € |
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12.593,97 € |
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| 50.000 |
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8.694,56 € |
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20.257,17 € |
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| 110.000 |
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12.038,24 € |
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28.187,63 € |
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| 200.000 |
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17.053,76 € |
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40.083,33 € |
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| 500.000 |
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29.766,56 € |
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70.222,77 € |
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Leistungen
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Statistik: |
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Seit 19.12.2007 |
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