Depotbank
Begriffserklärung Depotbank
Eine
Kapitalanlagegesellschaft darf gemäß dem Gesetz für
Kapitalanlagegesellschaften (K
AGG) ein von ihr aufgelegtes
Sondervermögen nicht selbst verwahren. Sie muß damit eine unabhängige
Depotbank beauftragen. Auf diese Weise bleibt das
Fondsvermögen streng von Vermögen der K
AG getrennt. Die Aufgabe einer
Depotbank ist beispielsweise die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen sowie die Durchführung der
Ausschüttungen für die Anleger.
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