Eigenheimzulage
Begriffserklärung
Die Bildung von Wohneigentum wird vom Staat durch die Gewährung einer
Eigenheimzulage gefördert. Sie wird als echte Zulage gewährt und nicht als Steuervergünstigung. Die staatliche Hilfe besteht aus einer Grundförderung, der
Kinderzulage und Anreizen für ökologisches Bauen.
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