Eigenheimzulage

Begriffserklärung

Die Bildung von Wohneigentum wird vom Staat durch die Gewährung einer Eigenheimzulage gefördert. Sie wird als echte Zulage gewährt und nicht als Steuervergünstigung. Die staatliche Hilfe besteht aus einer Grundförderung, der Kinderzulage und Anreizen für ökologisches Bauen.

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