Eigenverwahrung
Begriffserklärung Eigenverwahrung
Investmentanteilscheine, die als so genannte effektive Stücke ausgegeben werden, kann der Anleger selbstständig verwahren (Eigenverwahrung). Dabei verzichtet der Anleger auf Leistungen, die Ihm bei der
Depotverwahrung durch die depotführende Stelle zustehen würden. Bei der Rückgabe von Anteilen über ein inländisches Kreditinstitut wird auf steuerpflichtige Erträge ein mit 35 % erhöhter
Zinsabschlag zuzüglich Solidaritätszuschlag einbehalten.
Copyright© Sascha Zingler/ Sebastian Laude 2010 |

|
