Exkurs II: Eigentumsrechte
Mit der Bereitstellung von Eigenkapital sind in der Regel
Eigentumsrechte verbunden ("Kapitalismus"), denn eine
marktwirtschaftliche Rechtsordnung definiert denjenigen als Eigentümer
eines Unternehmens, der dem Unternehmen bei Gründung oder im Zuge einer
Kapitalerhöhung Eigenkapital zur Verfügung gestellt und dafür Anteile
am Unternehmen erworben hat.
Die mit dem Eigenkapital verbundenen Eigentumsrechte sichern juristisch
ab, dass die im Unternehmen erzielte Wertschöpfung allein dem
Eigenkapitalgeber zusteht. Alle anderen am Wertschöpfungsprozess
Beteiligten (Arbeitnehmer, Fremdkapitalgeber) werden mit einer vorher
fixierten Vergütung abgegolten (Tariflohn, Zinsen).
Die Eigentumsrechte an der erzielten Wertschöpfung sind die
Gegenleistung für das Haftungsrisiko, da das Eigenkapital bei
Fehlschlag einer Investition zuerst für die Zahlung des Arbeitslohns,
der Zinsen und die Rückzahlung des Fremdkapitals haftet.
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