Exkurs II: Eigentumsrechte


Mit der Bereitstellung von Eigenkapital sind in der Regel Eigentumsrechte verbunden ("Kapitalismus"), denn eine marktwirtschaftliche Rechtsordnung definiert denjenigen als Eigentümer eines Unternehmens, der dem Unternehmen bei Gründung oder im Zuge einer Kapitalerhöhung Eigenkapital zur Verfügung gestellt und dafür Anteile am Unternehmen erworben hat.

Die mit dem Eigenkapital verbundenen Eigentumsrechte sichern juristisch ab, dass die im Unternehmen erzielte Wertschöpfung allein dem Eigenkapitalgeber zusteht. Alle anderen am Wertschöpfungsprozess Beteiligten (Arbeitnehmer, Fremdkapitalgeber) werden mit einer vorher fixierten Vergütung abgegolten (Tariflohn, Zinsen).

Die Eigentumsrechte an der erzielten Wertschöpfung sind die Gegenleistung für das Haftungsrisiko, da das Eigenkapital bei Fehlschlag einer Investition zuerst für die Zahlung des Arbeitslohns, der Zinsen und die Rückzahlung des Fremdkapitals haftet.
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