Finanzinnovation
Begriffserklärung Finanzinnovation
Als Finanzinnovationen gelten z.B.
Anleihetypen, deren Besteuerung sich
nach dem Paragraphen 20 ABS. 2 Nr. 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG)
richtet. Diese Vorschrift legt für den Veräußerungsfall fest, daß die
Besteuerung grundsätzlich nach der
Emissionsrendite zu erfolgen hat.
Das ist die
Rendite, die bei Emission einer
Anleihe sicher zugesagt
werden kann. Ist diese
Rendite nicht nachweisbar, wird der gesamte
erzielte
Gewinn, die sogenannte
Marktrendite, versteuert. Folgende
Anleihetypen gelten als steuerpflichtige Finanzinnovationen:
Aktienanleihen, kündbare
Anleihen (
Callables), niedrigverzinsliche
Anleihen, Nullkuponanleihen (Zerobonds), Stufenzinsanleihen,
Umtauschanleihen und variable verzinsliche
Anleihen (Floater).
Copyright© Sascha Zingler/ Sebastian Laude 2010 |

|
