Freistellungsauftrag
Begriffserklärung Freistellungsauftrag
Anleger können bei inländischen Depotverwahrstellen
Kapitalerträge vom
Zinsabschlag und/oder der
Kapitalertragsteuer (KESt) (jeweils zuzüglich
Solidaritätszuschlag) freistellen lassen. Der
Freistellungsauftrag kann
auch auf mehrere Depotstellen verteilt werden, darf jedoch den
insgesamt zulässigen Höchstbetrag nicht überschreiten.
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