Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften
Begriffserklärung Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften
Ein
Gewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften liegt vor, wenn z.B. die
erworbenen
Investmentfonds innerhalb der
Spekulationsfrist 12 Monate)
wieder verkauft werden. Die so erzielten
Gewinne unterliegen komplett
der Einkommensteuer, sobald sie die Freigrenze von 512 EUR (Stand 2005)
in einem Kalenderjahr überschreiten (abzüglich der Verluste aus
privaten Veräußerungsgeschäften).
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