Haftpflichtversicherung
Haftpflichtversicherung: Vorsicht bei der Probefahrt
Wer sein Auto privat verkaufen möchte, der sollte sehr achtsam sein,
wenn der eventuelle neue Besitzer eine Probefahrt machen möchte. Wer
einem Fremden die Autoschlüssel übergibt, der spielt fahrlässig mit
seinem Versicherungsschutz. Man stelle sich den folgenden Fall vor: Sie
geben einem potentiellen Käufer die Schlüssel, damit dieser mit Ihrem
PKW eine Probefahrt machen kann. Kehrt dieser nun nie zurück und klaut
das Auto, muss die Versicherung nicht zahlen. Das ist deshalb so, weil
die Versicherungen bei einem Diebstahl immer von einem Gewahrsamsbruch
ausgehen.
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Quelle: http://www.versicherungen-blog.net
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