Halbeinkünfteverfahren
Begriffserklärung Halbeinkünfteverfahren
Für
Dividendenerträge von Fonds gilt das Halbeinkünfteverfahren, bei
der nur noch die halbe
Dividende der Einkommensteuer unterliegt, eine
Anrechnung der gezahlten
Körperschaftssteuer jedoch nicht mehr möglich
ist. Diese Regelung gilt bei ausländischen Fonds für Geschäftsjahren,
die im Kalenderjahr 2004 begonnen haben (zuvor wurden diese voll
versteuert).
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