Hausratversicherung

Hausratversicherung zahlt bei gewaltsamem Taschendiebstahl


Überall in Deutschland haben die Weihnachtsmärkte eröffnet und damit beginnt auch wieder die vorweihnachtliche Saison der Taschendiebe. Versicherungsunternehmen raten deshalb gerade in dieser Zeit zur erhöhten Vorsicht und besonderen Achtsamkeit. Wie der Bezirksverband Hamburg des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute mitgeteilt hat, können Opfer von Taschendiebstählen den entstandenen Schaden bei ihrer Hausratversicherung anzeigen und Schadenersatz verlangen. Dies ist allerdings nur möglich, wenn es sich um einen gewaltsamen Taschendiebstahl handelt, d.h. das heimliche und unbemerkte Entwenden einer Geldbörse aus einer offenen Tasche ist nicht erstattungsfähig. weiter

 

Quelle: http://www.financeblogger.de




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