Indexaktien
Begriffserklärung Indexaktien
Indexaktien (Exchange Traded Funds (ETF)) sind börsengehandelte
Indexfonds, deren Wert fortlaufend ermittelt wird.
Indexaktien sind
üblicherweise günstiger (
Verwaltungsgebühr < 0,5%) als (nicht
börsennotierte)
Indexfonds. Im Konkursfall ist das
Kapital des Anlegers
(anders als bei
Indexzertifikaten) als
Sondervermögen geschützt.
Außerdem können
Indexaktien jederzeit (zwischen neun Uhr morgens und
acht Uhr abends) zum aktuellen Indexstand gehandelt werden. Für
außerbörsliche Fonds wird nur einmal am Tag eine Preisnotierung
vorgenommen.
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