Kapitalanlagegesellschaft (KAG)
Begriffserklärung Kapitalanlagegesellschaft (KAG)
Kreditinstitut, dessen Ziel es ist, bei ihm eingelegte Gelder in
eigenem Namen, aber für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger nach dem
Grundsatz der Risikostreuung als
Sondervermögen anzulegen. Eine K
AG
darf in Deutschland ausschließlich die Rechtsform einer
Aktiengesellschaft (
AG) haben oder als eine Gesellschaft mit
beschränkter Haftung (GmbH) betrieben werden.
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