Kapitalerhöhung
Begriffserklärung Kapitalerhöhung
Eine
Kapitalerhöhung, bei der durch die Ausgabe neuer Aktien das
Grundkapital einer
Aktiengesellschaft erhöht wird. Dabei wird zwischen
drei Varianten unterschieden: 1. Ordentliche
Kapitalerhöhung: Bei der
ordentlichen
Kapitalerhöhung werden junge Aktien zu einem vorher
vereinbarten Preis anteilig (gemäß dem bisherigen Anteil des
Aktionärs
am
Grundkapital, geregelt über
Bezugsrechte) an die
Aktionäre
ausgegeben. 2.
Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln: Hierbei werden
Rücklagen aufgelöst und dem
Grundkapital zugeführt. Der
Aktionär erhält
hierbei ohne neue Einzahlungen anteilig neue Aktien, deren Preis dann
sinkt, weil der Gesellschaft kein neues
Kapital zugeführt worden ist
(der Unternehmenswert somit unverändert bleiben muß). Durch diese
Variante der
Kapitalerhöhung erzielt der
Aktionär keinen
Gewinn. 3.
Bedingte
Kapitalerhöhung:
Kapitalerhöhung, bei der die Gesellschaft
Optionsanleihen oder Wandelschuldverschreibungen ausgibt, um neues
Kapital einzuwerben.
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