Kapitalerhöhung

Begriffserklärung Kapitalerhöhung


Eine Kapitalerhöhung, bei der durch die Ausgabe neuer Aktien das Grundkapital einer Aktiengesellschaft erhöht wird. Dabei wird zwischen drei Varianten unterschieden: 1. Ordentliche Kapitalerhöhung: Bei der ordentlichen Kapitalerhöhung werden junge Aktien zu einem vorher vereinbarten Preis anteilig (gemäß dem bisherigen Anteil des Aktionärs am Grundkapital, geregelt über Bezugsrechte) an die Aktionäre ausgegeben. 2. Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln: Hierbei werden Rücklagen aufgelöst und dem Grundkapital zugeführt. Der Aktionär erhält hierbei ohne neue Einzahlungen anteilig neue Aktien, deren Preis dann sinkt, weil der Gesellschaft kein neues Kapital zugeführt worden ist (der Unternehmenswert somit unverändert bleiben muß). Durch diese Variante der Kapitalerhöhung erzielt der Aktionär keinen Gewinn. 3. Bedingte Kapitalerhöhung: Kapitalerhöhung, bei der die Gesellschaft Optionsanleihen oder Wandelschuldverschreibungen ausgibt, um neues Kapital einzuwerben.



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