Kapitalertragsteuer (KESt)
Begriffserklärung Kapitalertragsteuer (KESt)
Fonds entrichten auf
Dividenden deutscher
Aktiengesellschaften die 20
%ige KESt zuzüglich Solidaritätszuschlag. Bei ausreichendem
Freistellungsauftrag (oder NV-Bescheinigung) erfolgt bei inländischen
Fonds eine Vergütung durch das depotführende Kreditinstitut. Der
Steuerabzug kann im Rahmen der Einkommensteuer als Vorauszahlung
geltend gemacht werden.
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