Kapitalertragsteuer (KESt)Begriffserklärung Kapitalertragsteuer (KESt)Fonds entrichten auf Dividenden deutscher Aktiengesellschaften die 20 %ige KESt zuzüglich Solidaritätszuschlag. Bei ausreichendem Freistellungsauftrag (oder NV-Bescheinigung) erfolgt bei inländischen Fonds eine Vergütung durch das depotführende Kreditinstitut. Der Steuerabzug kann im Rahmen der Einkommensteuer als Vorauszahlung geltend gemacht werden.
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