Kassakurs

Begriffserklärung Kassakurs


1. Kursfeststellung für Wertpapiere, bei denen es nur einen börsentäglichen Kurs gibt. Kassakurse werden bei Aktien dazu verwendet, Aufträge durchzuführen, die die festgesetzte Mindeststückzahl für den variablen Handel an der Börse nicht erreichen 2. Bei Derivaten (z.B. Optionen, Futures) bezeichnet der Kassakurs häufig den aktuellen Kurs des Basiswertes.



Titel: Kassakurs Kassakurs
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