KFZ - Versicherung
Bei Verschweigen von Vorschäden erlischt Versicherungsschutz
Verschweigt
der Halter eines gestohlenen Fahrzeugs Unfallschäden, so verliert er seinen
Versicherungsschutz. Das berichtet die Zeitschrift «recht und schaden» und
beruft sich dabei auf ein Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts (OLG)
Saarbrücken (Az.: 5 U 405/05-40). Das Saarländische Oberlandesgericht hat
entschieden, dass dies auch dann gilt, wenn die Versicherung über eine Datenbank
der Versicherungsunternehmen rechtzeitig von dem Schaden erfahren hat. Die
vorsätzlichen Falschangaben berechtigen sie nach dem Richterspruch in jedem
Fall, die Leistung zu verweigern. weiterQuelle: http://www.versicherungen-blog.net Alle Neuigkeiten im Überblick
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