KFZ Versicherung
Teilkasko muss bei Beinahe-Unfall mit Wild zahlen
Durch Wildunfälle entstandene Schäden wurden bislang nur unter
bestimmten Bedingungen von der Versicherung ersetzt. Hierzu gehörte die
Beteiligung eines Haarwilds, sprich Reh, Fuchs oder Hase (Federwild ist
in der Regel nicht abgedeckt) und der direkte Kontakt mit dem Tier. Für
eine Schadensregulierung bei Beinahe-Unfällen musste man auf jeden Fall
eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben. Das OLG Koblenz
bekräftigte nun in einen Urteil die Ansicht eines Klägers, der die
Weigerung seiner Versicherung zur Schadensregulierung nicht akzeptieren
wollte, die durch einen Beinahe-Unfall gemeldet wurde.
Im konkreten Fall ist der Kläger einem Rudel Rehe ausgewichen,
dieses Ausweichmanöver hat zum Sturz und so zu Schäden am Motorrad
geführt.
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