KFZ Versicherung
BGH-Urteil: Teilkasko haftet nicht für Vandalismus
Wie der Bundesgerichtshof (BGH) aktuell entschieden hat, deckt eine
Teilkaskoversicherung nicht alle Schäden ab, die durch Vandalismus
entstanden sind. Im konkreten Fall hat ein Autobesitzer, dessen Cabrio
mutwillig zerstört wurde und aus demunter anderem ein CD-Media-Player
entwendet wurde, seine Kfz-Versicherung auf die Erstattung sämtlicher
hierdurch entstandener Kosten verklagt. Der Bundesgerichtshof wies die
Klage mit der Begründung ab, eine Teilkasko-Versicherung komme nur für
Schäden auf, die unmittelbar mit dem Diebstahl in Zusammenhang stehen.
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