KFZ Versicherung

Haftpflicht zahlt auch bei verliehenem Auto

Man kennt das ja. Ein Freund möchte sich für einen Umzug gerne den Kombi leihen und man gibt ihm den Wagen natürlich, weil man helfen möchte. Der schätzt beim Ausparken aber die Länge des Fahrzeugs falsch ein und rammt ein anderes Auto. Wer kommt nun für den Schaden und die Reparatur der beiden Fahrzeuge auf? Eine gute Nachricht: Die Haftpflichtversicherung des Autobesitzers übernimmt den Schaden. Die Schäden am eigenen Auto übernimmt, wenn vorhanden, die Vollkaskoversicherung. Natürlich wird aber der Schadensfreiheitsrabatt heruntergestuft und die Versicherungsprämie steigt. Wer die Kosten von dem Freund ersetzt haben möchte, steht eventuell vor einem Problem. Wurde vorab nichts vereinbart, muss der Freund nichts zahlen. Am besten macht man das vorher kurz schriftlich, auch wenn das zuerst für Freunde unüblich erscheint.

So schnell verliert man den Versicherungsschutz nicht. Wenn der Vater zum Beispiel sein Auto dauerhaft an die Tochter verleiht, die in einer anderen Stadt studiert, muss dies nicht der Versicherung gemeldet werden, um dem Versicherungsschutz auch für die Tochter zu gewährleisten.

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Quelle: http://www.versicherungen-blog.net




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