News: Rechtsschutz
Rechtsschutzversicherung teilweise steuerlich absetzbar
Arbeitnehmer können die Beiträge für eine Rechtsschutzversicherung teilweise steuerlich geltend machen, denn der beruflich bedingte Teil der Prämie gilt als Werbungskosten. Alle, bei denen der Arbeitnehmerpauschbetrag der Werbungskosten in Höhe von 920 Euro überschritten ist, können die Kosten für die Rechtsschutzpolice absetzen.
In der Regel ist in Rechtsschutzversicherungen der Schutz in arbeitsrechtlichen, verkehrs- und familienrechtlichen Streitigkeiten enthalten. Das Finanzamt erkennt aber nur den arbeitsrechtlichen Teil der Kosten an.
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Quelle: http://www.versicherungen-blog.net
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