Nichtveranlagungs-Bescheinigung
Begriffserklärung Nichtveranlagungs-Bescheinigung
Anleger, die aufgrund geringer Einkünfte voraussichtlich nicht zur
Einkommensteuer veranlagt werden, können beim Finanzamt ihres
Wohnsitzes eine NV-Bescheinigung beantragt werden. Die depotführende
Stelle stellt Anleger, die eine NV-Bescheinigung eingereicht haben, von
Zinsabschlag und
Kapitalertragsteuer (KESt) auf inländische
Dividenden
(zuzüglich Solidaritätszuschlägen) frei.
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