Option
Begriffserklärung Option
Eine Option
ist eine vertragliche Vereinbarung zweier Parteien, die dem Käufer der
Option (buyer) das Recht - nicht aber die Verpflichtung - gewährt, eine
bestimmte Menge des
Basiswerts (
Underlying) innerhalb eines Zeitraums
(american option) bzw. an einem (european option) zukünftigen Zeitpunkt
(expiration date) zu einem vorab bestimmten Preis (strike price) zu
kaufen (call) oder zu verkaufen (put). Für das in einer Option
verbriefte Recht zahlt der Käufer dem
Stillhalter der Option
(Verkäufer) die
Optionsprämie (options premium), die gleichzeitig den
Wert der
Option darstellt. Der Käufer nimmt eine "long"
Position, der
Verkäufer eine "short"
Position ein. Hieraus ergeben sich dann
zwangsläufig die vier Optionsgrundpositionen (
Long Call,
Long Put,
Short Call,
Short Put) mit den damit verbundenen Erwartungen. Ein
Optionsgeschäft kommt zustande, wenn Käufer und Verkäufer
unterschiedliche Erwartungen bezüglich der
Kursentwicklung des
zugrundeliegenden
Basiswerts haben. Der Käufer einer Verkaufsposition
(
Long Put) erwartet sinkende
Kurse. Dabei kann er zwei verschiedene
Ziele verfolgen. Entweder er möchte, wenn er den
Basiswert selber
besitzt, diesen gegen sinkende
Kurse unterhalb des Optionspreises
(minus Gebühren und anteilige
Optionsprämie) absichern (hedgen) oder er
nimmt eine "nackte
Position" ein. Das heißt, er besitzt den
Basiswert
nicht und spekuliert auf fallende
Kurse. Anschließend kann er sich,
wenn der
Kurs tatsächlich gefallen ist, den
Basiswert an der
Börse oder
im
Freiverkehrsmarkt - falls möglich - zum jetzt niedrigeren
Kurs
beschaffen und von seinem
Optionsrecht, das auf einen höheren
Verkaufskurs lautet, Gebrauch machen. Bei börslichen
Aktienoptionen
wird in der Regel der Optionsgewinn sofort gutgeschrieben, ohne daß der
Inhaber tatsächlich die
Aktien kaufen muß und somit Gebühren spart! Der
Verkäufer der
Verkaufsoption (
Short Put) erwartet unveränderte oder
steigende
Kurse. Für den Fall, daß die
Kurse des
Basiswertßes sinken,
ist er verpflichtet, den entsprechenden Gegenwert bereitzuhalten, um
den
Basiswert bei Ausübung durch den Käufer kaufen zu können. Bei
Börsengeschäften muß ein Teil dieses Geldes als Sicherheit ("
Margin")
hinterlegt werden.
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