Progressionsvorbehalt
Begriffserklärung Progressionsvorbehalt
Dem
Progressionsvorbehalt unterliegen ausländische Einkünfte (z.B.
Mieterträge offener
Immobilienfonds), die von der inländischen
Besteuerung aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens freigestellt
sind. Diese Erträge werden bei der Berechnung des anzuwendenden
Steuersatzes in die Berechnungsbasis mit einbezogen, was zu einer
Erhöhung des persönlichen Einkommensteuersatz führen kann.
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