Put
Begriffserklärung Put
Ein
Put ist in der Finanzterminologie sowohl die Bezeichnung für einen
Verkaufsoptionsschein als auch für eine
Verkaufsoption. Beide
Finanzinstrumente beinhalten ein Verkaufsrecht, das dem Käufer des Puts
das einseitige Recht einräumt, den zugrundeliegenden
Basiswert bis zum
(amerikanische Option)/am (europäische Option) Verfallsdatum zum
Basispreis zu verkaufen. Der Verkäufer (
Stillhalter) dagegen ist
verpflichtet, den
Basiswert zum vorher festgesetzten
Basispreis
abzunehmen, wenn der Käufer dies wünscht. Ein
Put ist im Geld, wenn der
Kurs des
Basiswertes unter dem
Basispreis notiert. Der Verkäufer des
Optionsrechts (bei
Optionsscheinen die
Emissionsbank) nimmt gegen
Zahlung der
Optionsprämie ein theoretisch unbegrenztes Verlustrisiko in
Kauf. Gegenstück:
Call.
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