Sparerfreibetrag
Begriffserklärung Sparerfreibetrag
Jedem Anleger steht ein
Sparerfreibetrag von 1.370 EUR bzw. 2.740 EUR
bei steuerlich gemeinsam veranlagten Ehegatten zu. Dieser wird vom
Finanzamt automatisch, also ohne gesonderten Eintrag auf der
Einkommensteuererklärung, von den steuerpflichtigen
Kapitalerträgen
abgezogen.
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