Spezialfonds
Begriffserklärung Spezialfonds
Sondervermögen im Sinne des K
AGG-Gesetzes, wobei die Anteilscheine
jeweils von nicht mehr als 10 Anteilsinhabern, die nicht natürliche
Personen sind, gehalten werden dürfen. Insofern sind
Spezialfonds nicht
für die breite Öffentlichkeit gedacht. Nichtsdestotrotz werden sie wie
Publikumsfonds vom K
AGG reglementiert.
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