Zinsabschlag
Begriffserklärung Zinsabschlag
Die
Kapitalertragsteuer auf Zinsen wird üblicherweise als Zinsabschlag,
häufig auch als
Zinsabschlagsteuer (ZAST), bezeichnet. Der Zinsabschlag
mit dem Solidaritätszuschlag stellt eine anrechenbare Vorauszahlung auf
die individuelle Steuerschuld dar.
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