Zinsabschlag

Begriffserklärung Zinsabschlag


Die Kapitalertragsteuer auf Zinsen wird üblicherweise als Zinsabschlag, häufig auch als Zinsabschlagsteuer (ZAST), bezeichnet. Der Zinsabschlag mit dem Solidaritätszuschlag stellt eine anrechenbare Vorauszahlung auf die individuelle Steuerschuld dar.


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