ZinsabschlagBegriffserklärung ZinsabschlagDie Kapitalertragsteuer auf Zinsen wird üblicherweise als Zinsabschlag, häufig auch als Zinsabschlagsteuer (ZAST), bezeichnet. Der Zinsabschlag mit dem Solidaritätszuschlag stellt eine anrechenbare Vorauszahlung auf die individuelle Steuerschuld dar.
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