Zwischengewinn
Begriffserklärung Zwischengewinn
Ertragsanteil aus bestimmten Zinseinnahmen, die dem Anleger bei
Rückgabe, Veräußerung oder Abtretung in Fonds zuzurechnen sind und dem
Anteilwert zufließen. Zwischengewinne unterliegen ebenso wie
ausgeschüttete oder thesaurierte Fondserträge der
Zinsabschlagssteuer.
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