Vorteile des Tarifwechsels nach §204 VVG häufig noch ungenutzt

Kategorien: Assekuranz1,4 min readSchlagwörter:

Nach dem BGH-Urteil: Abwanderungswelle in der PKV?
Mehr als 7 Mio. Bundesbürger, die Mehrzahl davon vermögend und gut verdienend, sind über eine private Krankenvollversicherung abgesichert. Viele stellen besorgt fest, dass ihre PKV-Beiträge exorbitant steigen und fragen sich, wie sie solche Steigerungen in Zukunft finanzieren sollen.
Unbeobachtet von vielen Marktteilnehmern hat das BGH kürzlich eine Entscheidung dazu getroffen, die weitreichende Folgen haben könnte. (Az.: IV ZR 28/12)
Im Detail geht es dabei um die Unwirksamkeit eines vereinbarten Selbstbehaltes bei einem Tarifwechsel. Hier wird deutlich, dass bei einem Tarifwechsel nicht nur Chancen sondern auch Fallstricke lauern.
Viele Makler und Vermittler fragen sich deshalb, ob sie den Tarifwechsel als Sachwalter des Kunden selbst durchführen und somit auch die Haftung übernehmen wollen oder sich einem spezialisierten Expertenteam anschließen.
KV-Experte Alex von Dziengel bietet mit dem Know-How von fast 30 Jahren Berufserfahrung im Bereich PKV Interessenten die Teilnahme an einem gratis Kompetenz-Online-Workshop an.
Dabei räumt er mit um den §204VVG Legenden und Gerüchten auf und liefert komprimiertes Wissen für den erfolgreichen Wechsel innerhalb der PKV-Gesellschaften.
Im gratis Kompetenz-Webinar erhalten Sie Antworten auf diese Fragen:
• Wie entsteht der Beitragsvorteil bei einem Tarifwechsel?
• Welche Aussagen und Schriftstücke der Versicherer irritieren Kunden und Vermittler?
• Wie können Risikozuschläge vermieden bzw. vermindert werden?
• Was passiert mit den Altersrückstellungen?
• Welche Auswirkungen haben die 3 unterschiedlichen Tarifwelten?
• Was ist in Bezug auf Unisex und § 204 zu beachten?
• Wie wird richtig dokumentiert?
• Wie vermeide ich als Vermittler und Makler Haftungsfallen?
Verschiedene Termine stehen dafür zur Auswahl – gratis ANMELDUNG unter:
www.anmelden.org/pkv-workshop-vvg204
Weitere Informationen erhalten Sie zudem bei:
Maklerexperten GmbH
Offenbacher Straße 104
63263 Neu-Isenburg
Telefon 06102-8821922
Telefax 06102-8821923
email: service@maklerexperten.de

Vorteile des Tarifwechsels nach §204 VVG häufig noch ungenutzt

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Nach dem BGH-Urteil: Abwanderungswelle in der PKV?
Mehr als 7 Mio. Bundesbürger, die Mehrzahl davon vermögend und gut verdienend, sind über eine private Krankenvollversicherung abgesichert. Viele stellen besorgt fest, dass ihre PKV-Beiträge exorbitant steigen und fragen sich, wie sie solche Steigerungen in Zukunft finanzieren sollen.
Unbeobachtet von vielen Marktteilnehmern hat das BGH kürzlich eine Entscheidung dazu getroffen, die weitreichende Folgen haben könnte. (Az.: IV ZR 28/12)
Im Detail geht es dabei um die Unwirksamkeit eines vereinbarten Selbstbehaltes bei einem Tarifwechsel. Hier wird deutlich, dass bei einem Tarifwechsel nicht nur Chancen sondern auch Fallstricke lauern.
Viele Makler und Vermittler fragen sich deshalb, ob sie den Tarifwechsel als Sachwalter des Kunden selbst durchführen und somit auch die Haftung übernehmen wollen oder sich einem spezialisierten Expertenteam anschließen.
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• Welche Auswirkungen haben die 3 unterschiedlichen Tarifwelten?
• Was ist in Bezug auf Unisex und § 204 zu beachten?
• Wie wird richtig dokumentiert?
• Wie vermeide ich als Vermittler und Makler Haftungsfallen?
Verschiedene Termine stehen dafür zur Auswahl – gratis ANMELDUNG unter:
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